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Verkehrsrechtliche Anordnung

Verkehrsrechtliche Anordnung beantragen

Eine verkehrsrechtliche Anordnung wird für Baustellen im öffentlichen Raum oder Straßen benötigt.

 

Diese beinhaltet Anweisungen und Auflagen zur Verkehrssicherung.

 

Zur Beantragung müssen diese Unterlagen (in der Regel 14 Tage vor Baubeginn) eingereicht werden:

  • Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen nach § 45 StVO (onlineformular)
  • Verkehrszeichenplan, Regelplan oder Vorschlag zur Beschilderung auf Grundlage der "Richtlinie für die Beschilderung von Baumaßnahmen im öffentlichen Verkehrsraum" (RSA)
  • Lageplan mit skizzierter Verkehrsraumeinschränkung (z. B. Umleitungen)
  • bei Baumaßnahmen mit Regelung mittels Lichtzeichenanlage (Ampelregelung) Vorlage des Signalzeitenplanes

Die verkehrsrechtliche Anordnung für Gemeinde, Kreis- und Landesstraßen ist bei der Verkehrsbehörde der Stadt Hünfeld einzureichen. Bei Bundesstraßen wenden Sie sich bitte an die Verkehrsbehörde des Landkreises Fulda.

 

Die Kosten richten sich nach dem Umfang der beantragten Anordnung.

Zum Online-Antrag