Das Anbringen von Plakaten im Bereich der öffentlichen Straßen stellt eine Sondernutzung dar, die genehmigungspflichtig ist. Wer Plakate im öffentlichen Straßenraum aufstellen möchte, braucht eine Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis).
Der Antrag auf Aufstellung von Werbeplakaten sollte 14 Tage vor der geplanten Aufstellung beantragt werden.
Hierbei gelten folgende Regeln:
Plakate werden nur für öffentliche Veranstaltungen genehmigt.
Die Größe und Anzahl wird von der Ordnungsbehörde wie folgt festgelegt:
- in der Kernstadt Hünfeld bis zu 8 Plakatständer, jedoch nur im Verlauf der Hauptdurchgangsstraßen Fuldaer Straße, Rasdorfer Straße und Hersfelder Straße,
- je Stadtteil bis zu 2 Plakatständer
Dem Antrag beizufügen ist ein Plakatentwurf im PDF-Format
Die Dauer der Aufstellung darf 14 Tage vor der Veranstaltung nicht überschreiten