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Baumfällgenehmigung

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Für das Fällen von Bäumen kann aus unterschiedlichen Gründen eine Genehmigung erforderlich sein.

 

Eine Fällgenehmigung ist vor allem in den folgenden Fällen notwendig, in denen Bäume einem besonderen Schutz unterliegen.

  • Schutz von Bäumen als „Geschützte Landschaftsbestandteile“
  • Schutz von Bäumen als Naturdenkmal
  • Schutz von Bäumen aus Gründen des Artenschutzes

Die Voraussetzung hierfür ist, dass Sie einen Baum auf Ihrem Grundstück fällen oder Baumbestände roden wollen.

 

Die Kosten hierfür sind abhängig von der zuständigen Stelle, jedoch liegen die in der Regel bei 25,00 Euro bis 85,00 Euro.